{"id":402,"date":"2016-12-18T15:36:28","date_gmt":"2016-12-18T14:36:28","guid":{"rendered":"http:\/\/imkerei-18er.de\/?page_id=402"},"modified":"2021-09-23T14:43:06","modified_gmt":"2021-09-23T14:43:06","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/?page_id=402","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\n\n\n<h1 class=\"wp-block-heading\">Satzung des Obst- und Gartenbauvereins Gernlinden e.V.<\/h1>\n\n\n\n<p><strong><u>vom 08.09.2021<\/u><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aus Gr\u00fcnden der leichteren Lesbarkeit wurde auf die&nbsp;geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Name und Sitz des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Obst- und Gartenbauverein Gernlinden erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Gemeinde Maisach. Der Sitz des Vereins ist die Gemeinde Maisach, Ortsteil Gernlinden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Zweck des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Der Verein bezweckt im Rahmen des Obst- und Gartenbaues, die F\u00f6rderung der Landespflege und des Umweltschutzes zur Erhaltung einer sch\u00f6nen Kulturlandschaft und der menschlichen Gesundheit. Der Verein f\u00f6rdert insbesondere die Ortsversch\u00f6nerung und dient damit der Versch\u00f6nerung der Heimat, der Heimatpflege und somit der gesamten Landeskultur. Er f\u00f6rdert auch die Bildung auf den zuvor genannten Gebieten.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Satzungszwecke werden verwirklicht insbesondere durch<\/li><li>Fachveranstaltungen, Lehrg\u00e4nge Lehrfahrten, Vortr\u00e4ge und Kurse, Aktionen, Pflanz- und Pflegema\u00dfnahmen in Dorf und Landschaft und weitere Ma\u00dfnahmen<\/li><li>\u00d6ffentlichkeitsarbeit auf den Gebieten der Vereinszwecke<\/li><li>Heranf\u00fchrung von Kindern und Jugendlichen sowie Familien an die Vereinszwecke<\/li><li>Die Vertretung des Freizeitgartenbaus auf Ortsebene.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen beg\u00fcnstigt werden. Die Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsgem\u00e4\u00dfen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die F\u00f6rderung des Erwerbsobstbaues und Erwerbsgartenbaues ist nicht Aufgabe des Vereins.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 3&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Mitgliedschaft<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Mitglied des Vereins kann jede nat\u00fcrliche oder juristische Person werden. Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>einer vom Beitretenden unterzeichnete unbedingte Erkl\u00e4rung des Beitritts und<\/li><li>eines Aufnahmebeschlusses des Vorstandes.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Personen, welche sich um den Verein und seine Bestrebungen besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Antrag durch Beschluss der Vereinsleitung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 4&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ausscheiden aus dem Verein<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliedschaft endet<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>durch Ableben,<\/li><li>durch Austritt; der Austritt muss schriftlich erkl\u00e4rt werden. Der Jahresbeitrag f\u00fcr das laufende Jahr ist voll zu entrichten; der Austretende verliert jeden Anspruch gegen den Verein und sein Verm\u00f6gen,<\/li><li>durch Ausschluss.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 5&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Ausschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Ein Mitglied kann jederzeit aus dem Verein ausgeschlossen werden<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>wegen R\u00fcckst\u00e4nden von Beitr\u00e4gen, welche trotz zweifacher Mahnung nicht entrichtet wurden;<\/li><li>wenn grunds\u00e4tzlich gegen die Interessen des Vereins gehandelt wird.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p>Die Ausschlie\u00dfung erfolgt durch Beschluss des Vorstandes zum Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres. Vor der Beschlussfassung ist dem auszuschlie\u00dfenden Mitglied Gelegenheit zur \u00c4u\u00dferung zu geben. Der Ausschlie\u00dfungsbeschluss hat die Tatsachen, auf denen die Ausschlie\u00dfung beruht, sowie den gesetzlichen oder satzungsm\u00e4\u00dfigen Ausschlie\u00dfungsgrund anzugeben. Der Beschluss ist dem ausgeschlossenen Mitglied vom Vorstand unverz\u00fcglich mitzuteilen.<\/p>\n\n\n\n<p>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinerlei Anspruch an das Vereinsverm\u00f6gen. Sie sind aber verpflichtet, ihre Verbindlichkeiten dem Verein gegen\u00fcber voll zu erf\u00fcllen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 6&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Rechte der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder haben das Recht<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>die Vertretung ihrer Interessen im Rahmen des Zweckes ihres Vereins zu fordern,<\/li><li>an den Versammlungen und Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen,&nbsp;<\/li><li>beim Verein Antr\u00e4ge zu stellen.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 7&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitglieder haben die Verpflichtung<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>die Bestrebungen des Vereins kr\u00e4ftigst zu f\u00f6rdern,<\/li><li>die Satzung des Vereins zu befolgen,<\/li><li>die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung zu befolgen,<\/li><li>die festgesetzten Jahresbeitr\u00e4ge zu entrichten.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 8&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Organe des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die dem Verein obliegenden Aufgaben werden besorgt durch<\/li><li>die Mitgliederversammlung, \u00a7&nbsp;12,<\/li><li>die Vereinsleitung, \u00a7 13,<\/li><li>den Vorstand, \u00a7 16.<\/li><li>Der Verein ist Mitglied des Bayerischen Landesverbandes f\u00fcr Gartenbau und Landespflege, gleichzeitig auch des \u00f6rtlich zust\u00e4ndigen Bezirks- und Kreisverbandes.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 9&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung findet allj\u00e4hrlich m\u00f6glichst in der Zeit von Februar bis M\u00e4rz statt.<\/p>\n\n\n\n<p>Zur Einberufung einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung ist der Vorstand jederzeit berechtigt; er ist hierzu verpflichtet, wenn ihre Einberufung von mindestens einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder unter Angabe des Zweckes schriftlich beantragt wird.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 10&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Einberufung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Einberufung der Mitgliederversammlung durch den Vorstand hat durch schriftliche Einladung zu erfolgen. Die Einberufung muss mindestens vier Wochen vorher, unter Bekanntgabe der Beratungsgegenst\u00e4nde, erfolgen. \u00dcber Gegenst\u00e4nde, welche nicht auf der Tagesordnung stehen, kann die Mitgliederversammlung keinen endg\u00fcltigen Beschluss fassen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 11&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Durchf\u00fchrung der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der vertretenen Mitglieder beschlussf\u00e4hig. Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse, soweit nicht eine qualifizierte Mehrheit in der Satzung festgelegt ist, mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Art der Abstimmung bestimmt die Versammlung. Das Stimmrecht muss durch das Mitglied pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung f\u00fchrt der 1. Vereinsvorsitzende. Ist dieser am Gegenstand der Beratung beteiligt, so \u00fcbernimmt den Vorsitz der 2. Vorsitzende. Ist auch dieser verhindert oder am Gegenstand der Beratung beteiligt, so w\u00e4hlt die Mitgliederversammlung f\u00fcr diesen Punkt der Tagesordnung einen Vorsitzenden aus ihrer Mitte.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>\u00dcber die Mitgliederversammlung und ihre Beschl\u00fcsse ist vom Schriftf\u00fchrer, bei dessen Verhinderung von einem vom Vorsitzenden zu bestimmendem Mitglied der Vereinsleitung, eine Niederschrift zu fertigen und vom Vorsitzenden und Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 12&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Aufgaben der Mitgliederversammlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Aufgaben der Mitgliederversammlung sind<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes und des Haushaltsabschlusses des abgelaufenen Gesch\u00e4ftsjahres sowie die Beschlussfassung \u00fcber die Entlastung des Vorstandes,&nbsp;<\/li><li>Festsetzung der H\u00f6he des Vereinsbeitrages,<\/li><li>Festsetzung und Ab\u00e4nderung der Satzung,<\/li><li>Festsetzung und Ab\u00e4nderung von Vereinsordnungen,<\/li><li>Wahl der Vereinsleitung (\u00a7 13),<\/li><li>Die Bestellung von zwei Rechnungspr\u00fcfern aus dem Kreis der Mitglieder,&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber die von Mitgliedern gestellten Antr\u00e4ge,<\/li><li>Verbescheidung von Beschwerden gegen die Vereinsleitung,<\/li><li>Beschlussfassung \u00fcber Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 13&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Die Vereinsleitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinsleitung besteht aus dem Vorstand (\u00a716), sowie den Beisitzern, welche auf die Dauer von vier Jahren von der Mitgliederversammlung gew\u00e4hlt werden. Wiederwahl ist zul\u00e4ssig. Pro angefangene 50 Mitglieder kann ein Beisitzer gew\u00e4hlt werden.<\/p>\n\n\n\n<p>Die \u00c4mter des Schriftf\u00fchrers und des Kassiers k\u00f6nnen auch von einer Person gef\u00fchrt werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Die Mitgliederversammlung kann jederzeit die Bestellung der Vereinsleitung oder einzelner Mitglieder widerrufen, ebenso die Aufgabenverteilung innerhalb der Vereinsleitung. Die Bestellung ist zu widerrufen, wenn ein Mitglied der Vereinsleitung sich eine grobe Pflichtverletzung hat zuschulden kommen lassen oder sich zur ordnungsgem\u00e4\u00dfen F\u00fchrung der Gesch\u00e4fte als ungeeignet erwiesen hat.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 14&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Beschlussfassung in der Vereinsleitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinsleitung ist beschlussf\u00e4hig, wenn mehr als die H\u00e4lfte ihrer Mitglieder anwesend sind. Sie fasst ihre Beschl\u00fcsse mit Stimmenmehrheit der Anwesenden. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 15&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Aufgaben der Vereinsleitung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Vereinsleitung ist zust\u00e4ndig zur F\u00fchrung aller Vereinsgesch\u00e4fte, soweit diese nicht ausdr\u00fccklich der Mitgliederversammlung oder dem Vorstand zugewiesen sind.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Insbesondere obliegt ihr<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Aufstellung des T\u00e4tigkeitsberichtes,<\/li><li>Vorpr\u00fcfung des Kassenberichtes,<\/li><li>Vorschlag \u00fcber die H\u00f6he des Vereinsbeitrages,<\/li><li>Erarbeitung von Vereinsordnungen,<\/li><li>Vorbehandlung aller der Mitgliederversammlung vorzulegenden Fragen und Antr\u00e4ge.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 16&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Vorstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der Vorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden,&nbsp;dem 2. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer und dem Kassier.&nbsp;&nbsp;Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung in geheimer, schriftlicher Abstimmung aus ihrer Mitte auf vier Jahre gew\u00e4hlt (\u00a7 13). Auf Antrag kann die Wahl mit einstimmigem Beschluss \u00f6ffentlich per Handzeichen erfolgen.&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>Die Bestellung der Vorstandsmitglieder kann jederzeit durch die Mitgliederversammlung widerrufen werden.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Die Vorstandsmitglieder verwalten ihr Amt grunds\u00e4tzlich unentgeltlich. In besonderen F\u00e4llen kann ihnen im Verh\u00e4ltnis ihrer M\u00fchewaltung eine von der Vereinsleitung zu bestimmende Verg\u00fctung und der Ersatz barer Auslagen gew\u00e4hrt werden.&nbsp;<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Der 1. Vereinsvorsitzende und der 2. Vereinsvorsitzende vertreten jeweils allein den Verein gerichtlich und au\u00dfergerichtlich. Sie haben die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Im Innenverh\u00e4ltnis gilt, dass der 2. Vereinsvorsitzende sein Vertretungsrecht erst wahrnimmt, wenn der 1. Vereinsvorsitzende verhindert ist. Der 1. Vereinsvorsitzende beruft die Mitgliederversammlung ein und bestimmt den Tagungsort sowie das Tagungslokal.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 17&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Aufgaben des Vorstandes<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der 1. Vereinsvorsitzende leitet die Mitgliederversammlung, er beruft die Vereinsleitung ein und leitet die Sitzungen. Er f\u00fchrt die laufenden Gesch\u00e4fte nach der Satzung und nach den Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung, der Vereinsleitung sowie nach den Beschl\u00fcssen des Kreis-, Bezirks- und Landesverbandes. Er gibt dem Schriftf\u00fchrer Anweisung \u00fcber den allj\u00e4hrlich zu erstellenden T\u00e4tigkeitsbericht.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 18&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Betriebsmittel<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die zur Erf\u00fcllung der Vereinszwecke n\u00f6tigen Mittel werden beschafft durch<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>Mitgliederbeitr\u00e4ge,<\/li><li>Einnahmen aus Unternehmungen und Veranstaltungen des Vereins,<\/li><li>Spenden und sonstige Zuwendungen an den Verein.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 19&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Jahresmitgliedsbeitrag<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Jahresbeitrag setzt sich zusammen aus dem von der Mitgliederversammlung festgesetzten Vereinsbeitrag und den Beitr\u00e4gen f\u00fcr die \u00fcbergeordneten Verb\u00e4nde.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 20&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 21&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Aufgaben des Kassiers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Kassier f\u00fchrt die Kassengesch\u00e4fte des Vereins.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Er hat insbesondere<\/p>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" type=\"1\"><li>s\u00e4mtliche Ausgaben des Vereins nach den Anweisungen des Vorstandes zu t\u00e4tigen und s\u00e4mtliche Einnahmen und Ausgaben des Vereins sachgem\u00e4\u00df zu verbuchen<\/li><li>die Jahresrechnung nach Jahresabschluss so zeitig zu fertigen, dass sie der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegt werden kann,<\/li><li>ein Verzeichnis \u00fcber das Verm\u00f6gen des Vereins anzulegen und es stets auf dem laufenden zu halten,<\/li><li>die Mitgliederbeitr\u00e4ge rechtzeitig einzuziehen,<\/li><li>die f\u00e4lligen Verbandsbeitr\u00e4ge rechtzeitig nach den bestehenden Anweisungen abzuliefern.<\/li><\/ol>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 22&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Aufgaben des Schriftf\u00fchrers<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Der Schriftf\u00fchrer erledigt alle schriftlichen Vereinsarbeiten nach den Weisungen des Vereinsvorsitzenden. \u00dcber alle Versammlungen des Vereins und alle Sitzungen der Vereinsleitung und des Vorstandes hat er eine ausf\u00fchrliche Niederschrift zu fertigen. Alle Niederschriften sind vom Vereinsvorsitzenden und vom Schriftf\u00fchrer zu unterzeichnen.&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p>Der Schriftf\u00fchrer fertigt sofort nach Jahresschluss im Benehmen mit dem Vereinsvorsitzenden den T\u00e4tigkeitsbericht so zeitig, dass er der ordentlichen Mitgliederversammlung vorgelegt werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 23&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Satzungs\u00e4nderung \u2013 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/strong><\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung oder Aufl\u00f6sung des Vereins, welche nicht von der Vereinsleitung ausgehen, bed\u00fcrfen der Unterst\u00fctzung von mindestens einem F\u00fcnftel der Vereinsmitglieder und m\u00fcssen mindestens vier Wochen vor der beschlie\u00dfenden Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eingereicht werden.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Zur Satzungs\u00e4nderung und zur Aufl\u00f6sung des Vereins ist eine 2\/3 Mehrheit der bei der Mitgliederversammlung anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder erforderlich.<\/li><\/ul>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\"><li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes<\/li><\/ul>\n\n\n\n<p>f\u00e4llt das Verm\u00f6gen des Vereins an die Gemeinde Maisach, die es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>\u00a7 24&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Inkrafttreten der Satzung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Diese Satzung tritt mit dem Tag der rechtsg\u00fcltigen Beschlussfassung durch die Mitgliederversammlung in Kraft.<\/p>\n\n\n\n<p>Gernlinden, den 08.09.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Obst- und Gartenbauvereins Gernlinden e.V. vom 08.09.2021 Aus Gr\u00fcnden der leichteren Lesbarkeit wurde auf die&nbsp;geschlechterspezifische Differenzierung verzichtet.&nbsp; \u00a7 1&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Name und Sitz des Vereins Der Obst- und Gartenbauverein Gernlinden erstreckt seine T\u00e4tigkeit auf das Gebiet der Gemeinde Maisach. Der Sitz des Vereins ist die Gemeinde Maisach, Ortsteil Gernlinden. \u00a7 2&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;Zweck des Vereins Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig, er verfolgt<\/p>\n","protected":false},"author":1,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"footnotes":""},"class_list":["post-402","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/402","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=402"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/402\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2574,"href":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/pages\/402\/revisions\/2574"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/ogv-gernlinden.eu\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=402"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}